Auf der Basis der vorhandenen Informationen im Hinblick auf den Anstieg der älteren und chronisch kranken Menschen zeichnet sich eine Veränderung des gesundheitlichen Versorgungssystems ab, das sich zur Zeit durch eine weitreichende und breit gefächerte Ausdifferenzierung von Fachqualifikationen kennzeichnet und in Teilbereichen hoch spezialisiert ist.
Die gesundheitliche und soziale Versorgung über längere Zeiträume, insbesondere der benannten Personengruppen, erfordert eine engere Zusammenarbeit und sorgfältige Abstimmung der Leistungen der unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Berufsgruppen.
Mögliche Lösungsansätze für die auftretenden Schnittstellenproblemen können die im Vorfeld beschriebenen Konzepte des Case Managements, der Pflegeüberleitung und Überleitungspflege sein.
In der gegenwärtigen Diskussion lassen sich allerdings unterschiedlichste Vorstellungen ausmachen, was im engeren Sinne diese Arbeitsfelder ausmachen bzw. sein sollten und welche Bedeutung diese Ansätze für die Berufe im Gesundheitswesen haben können.
Für Begriffsverwirrung sorgen die Bezeichnungen: Pflegeüberleitung, Überleitungspflege, koordinierte Entlassung und Brückenpflege.
Sie werden oft synonym verwendet und in Artikeln mit zum Beispiel dem Titel "Pflegeüberleitung" inhaltlich als "Überleitungspflege" dargestellt. Eine Differenzierung der Aufgabenbereiche findet in Vorstellungen von Modell-Projekten statt. Die praktische Umsetzung beschränkt sich aber auch hier häufig auf Ansätze der Pflegeüberleitung. Das Case Management wird im Sinne der Pflegewissenschaft diskutiert und hat Modellcharakter, wobei die Kenntnisse und Umsetzungsmöglichkeiten sich auf diesen Personenkreis beschränken.
Bis auf wenige Ausnahmen haben die Dokumentationssysteme eine institutionelle Ausrichtung. Verschiedene Formularbezeichnungen (Verlegungsbericht, Überleitungsbericht, Verlegungsprotokoll, Pflegeüberleitungsbericht) für die Bereiche Entlassung / und weitere Betreuung sowie die inhaltliche Bedeutung sind nicht auf einen lückenlosen Übergang und Versorgung von Patienten ausgerichtet, da sie nicht vergleichbar sind.
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Grundsätzlich kann fest gehalten werden, dass Versorgungslücken beim Übergang des Betreffenden zwischen Institutionen der Gesundheitsversorgung nur ansatzweise berücksichtigt werden.
Das Case- Management wird auf institutionelle und wirtschaftliche Aspekte (Gate- Keeper-Funktion) reduziert. Dieses ist auch für die Pflegeüberleitung und Überleitungspflege gültig, trotz definierter Vorbehaltsaufgaben für den Patienten / Klienten. Ein zusätzliches Dienstleistungsangebot zur Kundenbindung steht im Vordergrund. Standesdünkel und Besitzstandswahrung erschweren die Voraussetzungen für gemeinsames Planen, Zielgerichtetes Handeln auf berufsübergreifender Handlungsebene als "multiprofessionelles" Team.
So fällt es schwer, die viel zitierten Ziele der Patientenzufriedenheit, Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, Vermeidung unnötiger Kosten und für die Zukunft sicher ebenso wichtige Aufgaben der Advocacy - Funktion (Fürsprecher) für den Patienten / Klienten umzusetzen.
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