„Was kostet Pflege wirklich?“ Margitta Bieker & Norbert Schenk,
Pflegefachkräfte und geprüfte unabhängige Pflegesachverständige
Diese Arbeit entstand im einjährigen Fernstudiengang des WIFAP (Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft)
in 58455 Witten, Alfred-Herrhausen-Straße 44, www.wifap.de
Wir danken der Institutsleitung Frau Barbara Reisach, MScN. Sie lieferte die Idee und den Hintergrund zu dieser Arbeit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen zufällig und von den Verfassern nicht beabsichtigt ist.
Die Berechnung erfolgte aufgrund eines fiktiven Fallbeispiels.
Berechnung des Pflegezeitaufwandes und Kostenermittlung der Sachleistung durch ambulanten Pflegedienst, bei einem schwerstpflegebedürftigen Patienten in häuslicher Pflegesituation
1.Erstellung einer Pflegeplanung nach dem AEDL- Strukturmodell der fördernden Prozesspflege von Monika Krohwinkel
1.1. Die primäre pflegerische Zielsetzung
1.2. Die primären pflegerischen Hilfeleistungen (Pflegemethodik)
1.3. Prozessphasen
1.4. Die Pflegeprozessdokumentation
1.5. Aufgaben und Verantwortungsbereiche
2. Krankheitsvorgeschichte
2.1. Biographie
2.2. Pflegeanamnese
2.3. Pflegeplanung AEDL Nr.1 - 13
3. Berechnung des Pflegezeitaufwandes und Kostenermittlung
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Erstellung einer Pflegeplanung nach dem AEDL- Strukturmodell der fördernden Prozesspflege von Monika KrohwinkelZiel dieser Pflegeplanung soll sein, anhand der geplanten Pflegeziele und Maßnahmenbeschreibung den Arbeitsaufwand eines Pflegedienstes transparent darzustellen.Das Modell von Monika Krohwinkel wurde aus Gründen der fähigkeitsorientierten Sichtweise gewählt, welches nicht die pflegerischen Probleme in den Vordergrund stellt, sondern die Ressourcen und Bedürfnisse des Betroffenen mit seinen Angehörigen betrachtet und professionell im gemeinsamen Team den Pflegeprozess steuert. Die Prozessplanung mit Benennung der Fähigkeiten /Defizite, Zielfestsetzung, die Maßnahmenplanung und genaue Beschreibung, Delegation der Maßnahmen an Pflegehelfer/innen und Ehefrau, Überprüfung der Pflegeziele auf Erreichbarkeit in fest zu legenden Abständen und die Zusammenarbeit mit Therapeuten sind die Aufgaben der Pflegefachkraft.Das zentrale Interesse ganzheitlich- rehabilitierender Prozesspflege ist die pflegebedürftige Person, ihre pflegerischen Bedürfnisse/ Probleme (Defizite) und ihre Fähigkeiten bezogen auf die Aktivitäten des Lebens und auf ihren Umgang mit existentielle Erfahrungen des Lebens (zusammengefasst AEDL`s).Von wesentlicher Bedeutung sind für die Pflege außerdem primäre Einflussfaktoren wie :
Umgebung und Lebensverhältnisse Gesundheits- und Krankheitsprozesse Diagnostik und Therapie
1.1. Die primäre pflegerische Zielsetzung
Erhalten, Fördern bzw. Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person in ihren Aktivitäten des Lebens und ihrem Umgang mit existentiellen Erfahrungen des Lebens. Um dies zu erreichen, sind insbesondere auch die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person und/ oder ihrer persönlichen Bezugspersonen (Angehörige, Lebenspartner) gezielt systematisch zu erfassen, zu stützen und zu fördern. Diese Ziele bleiben bestehen, unabhängig davon, ob der pflegebedürftige Mensch gesund, krank oder behindert ist oder ob er stirbt.
1.2. Die primären pflegerischen Hilfeleistungen (Pflegemethodik)
Professioneller Pflege stehen fünf grundlegende Methoden zur Hilfeleistung zur Verfügung, die bedürfnis- und zielorientiert Anwendung finden:
für den pflegebedürftigen Menschen handeln
ihn führen und leitenfür eine Umgebung sorgen, die einer positiven Entwicklung förderlich istihn unterstützen
den Pflegebedürftigen und / oder seine persönlichen Bezugspersonen anleiten, beraten, unterrichten und fördern.
Für das Handeln im Pflegeprozess sind die Stützung der Fähigkeiten des Menschen und die edukativ unabhängigkeitsfördernden Elemente von besonderer Bedeutung.
Auswirkungen des Rahmenkonzeptes auf die Umsetzung des Pflegeprozesses
Der Pflegeprozess Nach der im theoretischen Rahmenkonzept dargestellten Auffassung von Pflege wird der Pflegeprozess als individueller Problemlösungs- und Beziehungsprozess definiert.
Der Pflegeprozess beginnt bei der Aufnahme des Pflegebedürftigen und endet bei seiner Entlassung. Wesentliche Informationen für den Pflegeprozess sind darüber hinaus sowohl die pflegerische Lebenssituation der PatientInnen und ihrer persönlichen Bezugspersonen vor der Aufnahme wie auch die zu erwartende Pflegesituation nach einer eventuellen Entlassung. zurück nach oben
1.3. Prozessphasen
Der Pflegeprozess (nach Fiechter & Meier, Schweizer Krankenschwestern) besteht aus sieben sich gegenseitig beeinflussenden Phasen:
o Erhebung
Informationssammlung (Pflegeanamnese bei Einzug oder erneute Information bei Veränderungen, zwingend bei Verschlechterungsanträgen oder Widersprüchen an den MDK)
o Ressourcen- und Problemformulierung
Festschreiben des erforderlichen Pflegebedarfs unter Berücksichtigung möglicher Eigenaktivitäten
o Ziele fest legen, Pflegeziele möglichst mit dem / der BewohnerIn oder den Angehörigen festsetzen (Was wollen wir erreichen und warum)
o Planung
Maßnahmen planen und beschreiben im Sinne einer verbindlichen Handlungsanleitung für die Pflegenden, wie das Pflegeziel erreicht werden soll. o Durchführung Umsetzung der Pflegeplanung in den pflegerischen Handlungen (Nachweis in den Leistungskontrollen für die Pflegeversicherung)
o Auswertung
Evaluation auf dem Hintergrund einer Ist - Soll -Analyse & Feedback (Pflegeziel erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht, Maßnahmen beibehalten zwecks Erhaltung, absetzen bei fehlendem Erfordernis oder neu planen, um das nicht erreichte Pflegeziel zu erzielen).
o Erneute Informationssammlung, ggf. erneute Pflegeplanung und Durchführung
Der Pflegeprozess ist zyklischer Natur (sich im Kreise drehend). Auch wenn die Sequenzen als eine logische Reihenfolge nacheinander dargestellt werden, so zeigt die Erfahrung, dass diese Schritte in der Praxis oft parallel verlaufen. Pflege(bedarfs)erhebung und Zielsetzung Der ersten Phase kommt besondere Bedeutung zu. Vorbereitende Maßnahmen für den Pflegeauftrag eines Patienten zu treffen und einen Aufnahmestatus zu dokumentieren, und zwar zur Bedarfseinschätzung des zukünftigen Pflegeaufwandes. Sie ist das Fundament und die Trägerin des gesamten weiteren Ablaufs. Sind hier Daten ungenau, können alle nachfolgenden Schritte nur wenig zuverlässig sein.
Planung der Maßnahmen und Durchführung Eine 3-jährig ausgebildete Pflegeperson soll die Fähigkeit besitzen, zu beurteilen, welche Pflege der Pflegebedürftige im Einzelfall benötigt und welche Anforderungen sich daraus für die jeweilige Pflegekraft ergeben. Hier wird der besonderen Bedeutung der Entwicklung von Verantwortungs- und Entscheidungskompetenz in den Hauptaufgabengebieten der Pflege, nämlich der direkten Pflege, Pflegediagnostik, Pflegeplanung und Pflegeevaluation Rechnung getragen.
Die Auswahl probater Methoden erfordert von der verantwortlichen Pflegeperson ein hohes Maß an Wissen über neue ganzheitlich- rehabilitierende Pflegemethoden. Dazu gehören empirisch und wissenschaftlich überprüfte Methoden zur Förderung von Unabhängigkeit und Wohlbefinden sowie Methoden zur Anleitung von persönlichen Bezugspersonen zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei seinen Selbstpflegeaktivitäten. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswahl sowie die gezielte, individuelle und flexible Anwendung der Methoden einen entscheidenden Einfluss auf den rehabilitativen Prozess haben. Evaluation der Pflege und Feedback (Messen, Beobachten, Befragen)
Die Auswertung der Pflege gibt das "Feedback" über die Effektivität des Pflegeprozesses. Der Evaluationsprozess stellt an die Pflegenden ähnlich hohe Anforderungen wie die Erhebungsphase. Diese sind, neben möglichst umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen, systematisch- ganzheitliche Beobachtung, eine auf den Pflegebedürftigen abgestimmte Kommunikation und das Treffen von Entscheidungen. Das Verhalten und die Reaktion des Pflegebedürftigen sind der beste Beweis für die Veränderung seiner Fähigkeiten zur Selbstpflege (zur Wahrnehmung seiner Aktivitäten des Lebens und zum Umgang mit existentiellen Erfahrungen).
Die Hauptquelle und das Zentrum der Evaluation ist der Pflegebedürftige selbst. Er soll - wo immer möglich - aktiv am Evaluationsprozess beteiligt werden. zurück nach oben
1.4. Die Pflegeprozessdokumentation
Die Pflegedokumentation wird als integraler Bestandteil ganzheitlich- fördernder Prozesspflege verstanden. Sie gewinnt in dem Maße an Bedeutung, wie sie den Pflegeprozess stützt, vorantreibt und beweist.
Grundannahmen:
gut geführte Pflegedokumentation kann die Wirksamkeit und die Kontinuität der Pflege erhöhen sie kann als Mittel zur interdisziplinären Zusammenarbeit und als Bewertungsbasis für die erteilte Pflege dienen sie kann zur Entwicklung neuer Erkenntnisse im Fachgebiet und zur Überprüfung der gegenwärtigen Pflegeleistung herangezogen werden
Kontext ganzheitlich- fördernder Prozesspflege Die Umsetzung des Pflegeprozesses als Beziehungs- und Problemlösungsprozess erfordert ein zielorientiertes Pflegesystem mit entsprechend klar strukturierten Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowohl innerhalb des Gesamtsystems ambulanter Pflegedienst als auch innerhalb des Pflegesystems selbst.
1.5. Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Hauptaufgaben und Verantwortungen: Im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Prozesspflege werden pflegerische Hauptaufgaben und Verantwortungen den Bereichen direkte Pflege, Pflegedokumentation und pflegerische Arbeitsorganisation zugeordnet. In diesen drei Bereichen erfasst die Pflege den Bedarf. Hier hat sie die Entscheidungs- , Durchführungs- und Evaluationsverantwortung.
Die Verantwortung bezieht sich auf alle pflegerischen Aufgaben, pflegerischen Methoden und Ressourcen zur Pflege in allen Phasen des Pflegeprozesses. Weitere Aufgaben- und Verantwortungsbereiche In der medizinischen Diagnostik und Therapie hat der Arzt die Entscheidungs-, Durchführungs- und Evaluationsverantwortung. Die Pflegenden übernehmen hier die Durchführungsverantwortung (sog. Behandlungspflege).
Bei den Kooperations- und Koordinationsleistungen werden von den Pflegenden Aufgaben in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen und Arbeitsbereichen wahrgenommen: Beschäftigung, Krankengymnastik, Künstlerische Therapien, Hauswirtschaft. Bezugspersonenpflege Wichtigstes Merkmal dieses Pflegesystems ist die Abkehr von fragmentierten Aufgaben- und Verantwortungszuordnung für durchzuführende Einzeltätigkeiten (Funktionspflege) hin zur Übernahme von Gesamtverantwortung der jeweiligen primären pflegerischen Bezugspersonen für den Pflegeprozess bei den ihr zugeordneten Pflegebedürftigen. Die pflegerische Bezugsperson ist für diese Pflegebedürftigen für einen festgesetzten Zeitraum (mind. 1 Monat) verantwortlich.
Der Dienstplan ist in diesem Sinne zu beachten. Die primäre pflegerische Bezugsperson kann einzelne Aufgaben an andere Pflegende (sekundäre pflegerische Bezugspersonen) delegieren. Für Zeiten ihrer Abwesenheit besteht eine Vertretungsregelung. Es wird davon ausgegangen, dass Bezugspersonenpflege einen kontinuierlichen Problemlösungs- und Beziehungsprozess (Pflegeprozess)am ehesten ermöglicht.
Dieses System erfordert neben einer entsprechenden Kompetenzentwicklung bei den Bezugspersonen eine dynamische Anpassung von Ressourcen sowie von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen. Die Fragestellungen: „Wie viel Pflege braucht dieser Patient, wie viel Pflege von einer Fachkraft und was wird es / darf es kosten?“ werden einleitend mit der Pflegeplanung versucht zu beantworten. Das AEDL- Strukturmodell nach Krohwinkel gliedert sich wie folgt:
1. Kommunizieren können
2. Sich bewegen können 3. Vitale Funktionen aufrecht erhalten können 4. Sich pflegen können 5. Essen und trinken können 6. Ausscheiden können 7. Sich kleiden können 8. Ruhen und schlafen können 9. Sich beschäftigen können 10. Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können 11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können 12. Soziale Bereiche des Lebens sichern können 13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können
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2. Krankheitsvorgeschichte
Diagnose: Cerebraler Hirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung bei zu spät eingeleiteter und laienhafter Reanimation
Herr Robert K., geboren am 12. April 19.... in B., Gabelstaplerfahrer, bei der Firma H. in D., erlitt am 16. Mai 2...., 14.30 Uhr, einen Arbeitsunfall durch Stromschlag, wahrscheinlich durch Berühren der Stromschienen des Baukranes in der Lagerhalle. Das Ereignis war nicht beobachtet worden, Herr K. wurde durch einen Arbeitskollegen leblos unter einer Metallleiter gefunden. Dieser holte zunächst Hilfe durch andere Kollegen herbei , von denen einer den Notarzt alarmierte, ein anderer mit laienhaften, unvollständigen Reanimationsversuchen Erste- Hilfe- Maßnahmen einleitete. Vermutet wurde ein Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand durch Berührung einer stromführenden Leitung mit 400 Volt. Die Wiederbelebungsmaßnahmen des Notarztes zeigten Erfolg, der Herzmuskel zeigte im EKG unregelmäßige, instabile Aktionen, die in zweiwöchiger Intensivtherapie in den S. Kliniken D. soweit stabilisiert werden konnten, dass Herr K. auf die Station ... der Medizinischen Klinik verlegt werden konnte. Andere Verletzungen bis auf Hämatome an Schulter und Hüfte sowie einer Kopfplatzwunde zeigten sich nicht. Im CT gab es keinen Anhalt für ein Schädel-Hirn-Trauma, allerdings geringfügige ödematös veränderte Hirnareale, – höchstwahrscheinlich durch Sauerstoffmangel unter Reanimationsbedingungen verursacht - die sich unter medikamentöser Therapie innerhalb von 4 Tagen zurückbildeten. Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erfolgte am 15. Mai 2.... eine Rehabilitationsmaßnahme von 6 Monaten Dauer in einer neurologischen Fachklinik. Die Entlassung in häusliche Pflege als nicht mehr rehabilitierbarer Pflegefall konnte am 18. November 2... realisiert werden. Die Vorbereitung zur Rückkehr in die häusliche Umgebung wurde von der Pflegeüberleitung der Reha- Klinik unter Mithilfe der Ehefrau eingeleitet. Hilfsmittel wie ein Deckenlifter im Schlafzimmer wurden im Eigenheim der Eheleute K. im Vorfeld installiert und die Firma M. stellte auf Kosten der Berufsgenossenschaft ein elektrisch verstellbares Pflegebett mit Wechseldruckmatratze der Firma M. zur Verfügung. Ferner wurden ein Multifunktionsrollstuhl, zwei pneumatische Schienen zur Kontrakturenprophylaxe der Kniegelenke, ein Stehbett und eine fahrbare Duschwanne angeschafft. zurück nach oben
2.1. Biographie
Herr K. wurde 1966 als zweiter Sohn der Eheleute Franz und Sophie K. in Köln geboren. Sein Vater ist selbständiger Klempnermeister, die Mutter Hausfrau, die im Nebenerwerb als Reinigungskraft bei einer Firma in den Abendstunden arbeitete. Sein zwei Jahre älterer Bruder ist verheiratet und lebt in Dortmund mit Frau und Kindern, beruflich arbeitete er im Bergbau und schulte dann zum Datenverarbeitungskaufmann um. Seine Hobbies vor dem Unfall waren Fußball, den er aktiv im Verein spielte und Formel Eins Rennen. Er las gerne Perry-Rhodan-Romanhefte und andere Science-Fiktion-Literatur. Seine Frau lernte er auf dem Fußballplatz kennen, sie heirateten nach 2 Jahren und waren mitten in der Bauphase zum kleinen Eigenheim, als ihn der Unfall traf. Das Haus wurde in der Zeit nach dem Unfall behindertengerecht um- bzw. weitergebaut, mit breiteren Türen, einem Deckenlifter im Schlafzimmer und einer Hub-Badewanne. Kontakte zur Familie sind keine mehr vorhanden. Die Familie war der Ansicht, dass Herr K. besser verstorben wäre oder dieses zum jetzigen Zeitpunkt noch das bessere sei. Die Belastung der täglichen Pflege und Invalidität des vormals gesunden Bruders und Sohnes kann von den Angehörigen nicht ertragen werden. Die Ehefrau hat ihren Beruf als Sekretärin aufgegeben, um sich ganz der Pflege und Betreuung ihres Mannes zu widmen. Finanzielle Probleme hat das Paar keine, da die Berufsgenossenschaft für Unterhalt und Pflege voll aufkommt.
1: Kommunizieren können Ressourcen: Herr K. kann durch mimischen Ausdruck durch genaue Wahrnehmung und Beobachtung des Gesichtsausdruckes durch die Pflegeperson, namentlich der Ehefrau, Gefühle von Missfallen, Schmerz und Wohlbefinden ausdrücken. Bei Schmerz und Missfallen bildet sich die Sorgenfalte an der Nasenwurzel, die Mundwinkel werden nach unten verzogen, die Extremitäten werden spastisch kontrahiert, die Finger in die Handballen gebohrt. Bei Wohlbefinden sind der Gesichtsausdruck und die Gliedmaßen entspannt, der Atem geht langsam und gleichmäßig. Herr K. reagiert auf Musik seiner Lieblingsrichtung mit Weitwerden der Pupille, sowie beim Wasserlösen. Bei Berührung und Ansprache durch die Ehefrau atmet er schneller. Problem:Herr k. kann nicht sprechen und schlucken, ist vermutlich nicht zu Zeit, Ort, Situation und Person orientiert. Der Kiefer verkrampft sich derart, dass ihm die Zähne gezogen worden sind, um Verletzungen an Lippen und Wangenschleimhaut zu verhindern. Gefahr der Bildung einer Parotitis, Soorbildung oder sogar Stomatitis. Nach äußerer Beurteilung kein Verständnis für das gesprochene Wort. AEDL 2: Sich bewegen können Ressourcen:Herr K. kann den Kopf minimal zur Seite drehen, Gesichtsmuskulatur mimisch verändern, die Lippen breit öffnen, die Extremitäten beugend anspannen, mit den Händen die Bettdecke greifen, die Hände zu Fäusten ballen, an seinen Genitalien spielen, die Zehen dorsal beugen bei Schmerzen und Unbehagen. Probleme:Gefahr der Schiefhalsausbildung durch einseitige Kopfhaltung, Kontrakturengefahr der Hand-, Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- und Kniegelenke durch Beugespastiken..Gefahr der Bildung von Dekubitalulcera an den exponierten Stellen, namentlich Sakralbereich und Fersen.Pneumoniegefährdung bei Schleimverhalt mangels ausreichendem Hustenstoß oder durch Aspiration durch Sondenkost. Schonatmung bei fehlender Erkennung von Schmerzen, die nicht geäußert werden können. Thrombosegefahr bei andauernder Inaktivität. AEDL 3: Vitale Funktionen aufrecht erhalten könnenRessource:Keine Probleme:Durch starke, vegetativ bedingte Transpiration Gefahr der Auskühlung und Hautmazeration. Gefahr der Aspiration von Sondenkost bei Sondenkostverabreichung mittels Pumpe. zurück nach oben AEDL 4: Sich pflegen könnenRessource:Herr K. liebt warmes Wasser, ausgiebiges Duschen mit Marbert men Duschgel, Odol Mundwasser und Marbert After Shave. Er legt Wert auf gepflegtes Äußeres und glattrasierte Gesichtshaut. (Angaben der Ehefrau) Probleme:Selbständige Körperhygiene und Mithilfe nicht möglich. Wohlbefinden bei Übernahme durch Pflegekraft nicht gewährleistet bei Nichtbeachtung von Gewohnheiten wie Wassertemperatur und Badezusätze.AEDL 5: Essen und Trinken könnenHerr K. liebt Sahnejoghurt, Vanilleeis und Coca-Cola. Geschmacksempfinden ist erhalten, erkennbar an zufriedenem Gesichtsausdruck und Schmatzen bei Bestreichen der Zunge mit o.g. Genussmitteln. Herr K. ist 1,82 m groß und wiegt 75 kg. Problem:Selbständige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme nicht möglich, Schluckunvermögen. Gefahr der Austrocknung und Gewichtsabnahme. Versorgung mit PEG, Gefahr der Reizung der PEG- Eintrittsstelle, Festwachsen der Sonde an Magenwand.AEDL 6: Ausscheiden können: Ressource:Herr k. merkt Urinabgang bei liegendem Kondomurinal. Erkennbar an Weitwerden der Pupillen bei aufmerksamer Beobachtung durch Ehefrau.Herr K. hat festen Stuhlgang alle drei Tage. Saß gerne lange auf der Toilette, (Angaben der Ehrfrau). Herr K. ist vollständig inkontinent, Gefahr der Hautschädigung durch Mazeration und Intertrigo. Benötigt Klistier zum Abführen, neigt zur Verstopfung durch permanente Immobilität. Wohlbefinden fraglich bei nicht rechtzeitiger Abführhilfe. Wegen Manipulationen an Condomurinal geschlossenes Urinableitungssystem nicht immer gewährleistet. Gefahr der Mazeration der Haut, Bildung von unangenehmen feuchtem Milieu. AEDL 7: Sich kleiden könnenRessource:Herr K. trägt gerne Pullover, Sweat- und T-Shirts, Jeans, Jogginghosen und Wollsocken. Problem:Selbständigkeit nicht gegeben bei Kleidungswahl und An/ausziehen.AEDL 8: Ruhen und Schlafen können Ressource:Herr K. schläft immer unbekleidet, am liebsten auf dem Bauch. Geht gerne spät zu Bett und schaut regelmäßig die „Tagesthemen„. Problem:Gefahr der unbemerkten Auskühlung bei nicht ausreichend warmer Bettdecke oder unzureichender Betthülle.Tag- und Nachtrhythmus gestört, wacht oft mitten in der Nacht auf, weil Lagerung erfolgt durch Ehefrau oder Pflegekraft. AEDL 9: Sich beschäftigen können Resource:Herr K. hört gerne Rockmusik aus den 70igern, verfolgte in gesunden Tagen vor seinem Unfall die Nachrichten und tagespolitische Geschehen in Nachrichten und Zeitung, sah sonntags nachmittags immer Formel Eins Rennen im Fernsehen, liebte die Schwarzenegger-Filme im Kino. zurück nach oben Problem:Auffassungsvermögen und UMSETZUNG nicht mehr oder zumindest nicht in vollem Umfang bei cerebralem Hirnschaden gegeben. Gefahr der Hospitalisierung durch reizarme Umgebung und mangelndem Beschäftigungsvermögen. Verarmung der Sinneswahrnehmung. AEDL 10: Sich als Mann fühlen und verhalten können Resource:Herr K. hat unwillkürliche Erektionen, häufig nächtliche Ejakulationen, Wohlgefühl bei Manipulation an Genitalien. Bemerkt Körperkontakt und Zuwendung durch die Ehefrau, erkennbar an ruhiger, gleichmäßiger Atmung und Schließen der Augenlider. Problem:Sexualleben im jungen Alter nicht oder nicht mehr willentlich leben zu können. Gefahr der Verstopfung der Urinableitung durch Sperma oder Dislokation des Kondomurinals. AEDL 11: Für Sicherheit sorgen könnenRessource:Herr K. greift beim Umdrehen ungezielt nach dem Bettseitenteil. Problem:Gefahr des Herausgleitens aus dem Bett bei heruntergelassenen Bettseitenteil mit erheblicher Verletzungsgefahr. AEDL 12: Soziale Kontakte aufrecht erhalten könnenRessource:Herr K. liebt und erkennt seine Ehefrau, hatte vor dem Unfall großen Bekanntenkreis und regelmäßigen Kontakt zu Eltern und Bruder. Problem:Isolierung von Herrn K. und Ehefrau bei Rückzug von Freunden und Familie. Gefahr der emotionalen und körperlichen Erschöpfung der primären Bezugsperson (Ehefrau) wegen ununterbrochener Pflege des Mannes und fehlender Selbstpflegemöglichkeit. AEDL 13: Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können Ressource:Wahrnehmung von Herrn K. seiner realen Situation der abgebrochenen Lebensplanung mit Familiengründung durch Kognitionsstörungen nicht mehr möglich. Ehefrau hat Situation in derzeitiger Lebensphase akzeptiert, Prozess der Ablehnung durch Familie des Ehemannes wird bewusst durchlebt, Aufgabe der ständigen Pflege und Bereitschaft wird gemeistert. Problem:Zukunft wird als angsteinflößend und ungewiss empfunden, Lebensplanung noch nicht neu erfolgt, lebt für den MOMENT, da Herr K. wieder „aufwacht“ und ihr bekannter Lebensgefährte sein wird. zurück nach oben
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
P.: kann nicht sprechen, zu allen Qualitäten (wahrscheinlich) nicht orientiert. |
5. Orientierung ist gegeben. |
Auditorische, taktile, olfaktorische, visuelle, gustatorische und kinesthetische Stimulationen (= basale Stimulation) werden aufeinander abgestimmt angeboten |
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Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
||
P. 3: Gefahr der Lungenentzündung durch Schonatmung und / oder flacher Atmung und einseitiger Haltung bei mangelnder Lungendurchblutung. |
2. Wohlbefinden / Schmerzfreiheit während den Maßnahmen |
Hautinspektion bei jeder (Kopf, Rücken, Beine, Fußende), Stehbett |
|
||
P.5: Gefahr des Bed-Rest-Syndroms |
1. Beweglichkeit aller Gelenke ist erhalten 2. Wohlbefinden / Schmerzfreiheit während der Maßnahmen 3. Muskelabbau wird verzögert, Nervenschäden werden vermieden |
Hilfsmittel: Hautemulsion, Beinschienen, Kissen für Fußende, 2 zusammen gerollte Kissen für den Halsbereich, Fußsohlenstimulationsschuhe. |
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||
P.: Thrombosegefährdung durch inaktive Muskelpumpe und Veränderung von Viskosität (Fließeigenschaft) des Blutes in den herzfernen Venen (tiefe und oberflächliche Beinvenen) bei geh- und stehunfähigem Patienten. |
Viskosität des Blutes ist erhalten, ungestörte Durchblutung ist gewährleistet. |
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|
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
P. 2: Gefahr des Sekretverhaltes in den Atemwegen bei nicht ausreichendem Hustenstoß, siehe unter 2.1. Pneumoniegefahr. |
Freie Atemwege jederzeit. |
Clipse für Bettdecke. |
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Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
P. 2: Gefahr des Sekretverhaltes in den Atemwegen bei nicht ausreichendem Hustenstoß, siehe unter 2.1. Pneumoniegefahr. |
Freie Atemwege jederzeit. |
Clipse für Bettdecke. |
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Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
P. 2: Soor- und Parotitisgefahr. Gefahr der Bildung von schmerzhaften Rhagaden und Aphten. |
7. Herr K. ist 2x wöchentlich geduscht und hat die Haare gewaschen. |
Haare 2x täglich kämmen, morgens und nachmittags. |
|
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
P.4: Aspirationsgefahr |
1. Herr K. gewinnt Schluckvermögen zurück |
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Datum: |
AEDL Nr. 6 |
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
P. 4: Herr K. fühlt sich unwohl durch Verstopfung und Blähungen. |
1. Haut ist intakt und gepflegt. 2. Urinal ist korrekt angebracht und täglich neu. 3. Herr K. hat regelmäßig alle 3 Tage Stuhlgang. 4. Herr K. fühlt sich bei allen pflegerischen Maßnahmen wohl. |
Hautinspektion bei allen Maßnahmen der Inkontinenzversorgung. Hautpflege mit W/O – Emulsion. Bei wunden Stellen hauchdünn Mirfulan Salbe auftragen. |
Datum: |
AEDL Nr. 7 |
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
P. 2: Vollständige Übernahme des An- und Auskleidens durch Pflegekraft kann zum stresshaften Erlebnis für Herrn K. und Ehefrau werden. |
Herr K. hat Tagesstrukturierung durch Handlungen des Kleidungswechsels. |
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Datum: |
AEDL Nr. 8 |
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
Entwickelt Schuldgefühl. |
1. Herr K. findet Tag- Nachtrhythmus. 3. Frau K. kann durchschlafen. |
7.00 Uhr Lagewechsel auf den Rücken, Vorbereitungen für Grundversorgung und Ernährung via PEG treffen. |
Datum: |
AEDL Nr. 9 |
Ressource / Problem |
Ziele |
Maßnahmen |
Datum |
P.1: Herr K. kann keiner Beschäftigung nachgehen, wodurch er einer reizarmen Umwelt ausgesetzt ist |
1. Erfährt Umweltreize und dadurch den Willen, am Alltag wieder teilnehmen zu können |
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AEDL Nr. 10 |
Ressource / Problem |
Ziel |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
P. 2: Ehefrau verzichtet auf Sexualleben in jungem Alter und auf Kinder. |
3. Herr K. erhält Körperkontakt. |
Gespräch anbieten für Möglichkeiten des Geschlechtslebens als Ehepaar. Zum Körperkontakt mit Ehemann ermuntern. |
Datum: |
AEDL Nr. 11 |
Ressource / Problem |
Ziel |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
P. : Herr K. hat keine Kontrolle über willkürliche Bewegungen, Verletzungsgefahr durch Herausfallen aus dem Bett oder seitliches Absinken im Rollstuhl. |
Unversehrter körperlicher Zustand |
Während des Aufenthalts im Rollstuhl wird der Transportgurt geschlossen, die Schulterstützen korrekt angebracht und die Füße auf die Fußstützen gestellt. |
Datum: |
AEDL Nr. 12 |
Ressource / Problem |
Ziel |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
P. 2: Kein Kontakt zu (Sport)freunden oder Kollegen wegen Scham der Ehefrau über die familiäre Situation, Gefahr der vollständigen Isolierung des Ehepaares, die ausschließlich Kontakte zum Pflegedienst und Ärzten unterhalten. |
Kontakte zu Menschen sind angeregt und gefördert |
|
Datum: |
AEDL Nr. 13 |
Ressource / Problem |
Ziel |
Maßnahmen |
Evaluation |
Datum |
|
Herr K. erhält die geplante Anregungen, siehe unter 1. |
|
Datum: |
Des weiteren wurden spezialisierte Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste per E-Mail bezgl. beider Fragestellungen und vorliegender Pflegeplanungen angeschrieben (wie z.B. info@lebenszentrum-koenigsborn.de, pflegeteam@t-online.de, fip@nwn.de, die Pressestelle der BG für Druck- und Papier: Sprotte@BGDP.de) oder telefonisch kontaktiert (Spezial-Pflegeheim Fichteneck, Lindenhof Pflege- und Rehazentrum).
Bei der Kostenermittlung wurden Informationen aus dem Internet (steude@quap.de, www.home-care-pflege-zuhause.de, www.waldklinikumgera.de, www.kreis-coesfeld.de) abgerufen, die Begutachtungsrichtlinien des MDK zur Hand genommen, die „Übersicht Leistungskomplexe der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen“, die „Umstellung der Vergütungsvereinbarung nach § 7 des Vertrages nach §§ 132, 132a SGB V aufgrund der EURO- Einführung zum 01.01.2002“ der BKK Arge Rhein-Ruhr und der „Leistungskatalog der Pflegedienste Essen gGmbH“ als Grundlage zur Hilfe genommen.
Außerdem ein Handbuch zu „Pflegetätigkeiten und ihre Eingruppierung im Rahmen der Pflegepersonalregelung“ der medizinischen Einrichtungen der Universität zu Köln. In Telefonaten mit diversen privaten und caritativen Sozialstationen wurde ermittelt, dass die Arbeitsstunde einer Vollkraft mit 40 – 50 € berechnet wird, um eine Gewinnspanne zu erzielen tatsächlich der 1,5 – 2,3fache Satz dieses Betrages veranschlagt wird. Selbst caritative Dienste, wie die Pflegedienste Essen gGmbH, unter denen sich die Caritassozialstationen vereinen, nehmen einen Stundensatz von 50 € als Berechnungsgrundlage.
Nach Auskunft deren Leitung, beträgt der momentane Pflegehöchstzeitaufwand für einen Patienten 19 Stunden / d, so dass monatlich um die 30000 € an Verdienstkosten anfallen. In diesem Betrag, verbergen sich, lt. Angaben eines privaten Anbieters, auch die Kosten für Autos, PCs, Bürokraft, Raummiete, evtl. Unfälle, Personalausfälle und deren Ersatzbeschaffung.
Zusätzlich wurde zur Zeiterfassung der basal stimulierenden Aspekte als Experte eine Trainerin für basale Stimulation, Frau C. Inglis aus Essen, befragt, da unsere Kenntnisse hierzu als zu gering zu betrachten sind. Bei den veranschlagten Werten ist von durchschnittlichen Tageswerten auszugehen, die im Wochenverlauf fluktuierend verlaufen können und Einzelaspekte der basalen Stimuli gezielt eruiert und eingesetzt werden, wozu der Patient persönlich bekannt sein muss.
Insgesamt gesehen ähneln sich alle Aussagen der Befragten: Ohne direkten Patientenbezug ist keine konkrete Pflege- und Kostenkalkulation möglich.
Pflegetätigkeit nach AEDLS |
Pflegezeit |
Zwischen-summe |
1. Kommunikation |
|
109 |
verbaler Informationsfluß zur Orientierungsförderung bei Pflegehandlungen |
20 |
|
KBO Körperreaktionen bei Pflegetätigkeiten: |
|
|
a) durch KBO Herz-Atemfrequenz, gezielte-ungezielte Augenbewegungen und Fixation, Kopfwendung, Laute, Mimische Änderung, Schwitzen |
21 |
|
b) über Biofeedbackgerät (zstl. Hautwiderstand, EMG) |
5 |
|
c) Führen eines Untersuchungsprotokolls bezgl. Änderungen in a+b |
3 |
|
Multimodale Frühstimulation: |
|
|
a) olfaktorisch |
10 |
|
b) auditorisch |
10 |
|
c) taktil |
10 |
|
d) gustatorisch |
10 |
|
e) visuell |
10 |
|
f) kinesthetisch |
10 |
|
2. Sich bewegen können |
|
208,7 |
2 stdl. Lagerung zwischen 6 - 20 Uhr (7x) |
42 |
|
4 stdl. Lagerung zwischen 20 - 6 Uhr (2 x) |
10 |
|
Mobilisation in den Rollstuhl (2 x a 2 Std./d) |
30 |
|
KBO Haut |
4,5 |
|
Hautpflege 2 x tgl. |
14 |
|
1 x / Monat Erhebung Bradenskala |
0,2 |
|
Kontrolle Wechseldruckmatratze 1 x tgl. |
1 |
|
Bettwäschewechsel 1 x tgl. (Schwitzen) |
8 |
|
Kontrakturenprophylaxe 3 x tgl. und Zeile 26 |
|
|
3 x tgl. Kräftigungsübungen der Muskulatur d. passive Bewegungsübungen |
60 |
|
2 x tgl. Anlegen der pneumatischen Schienen |
4 |
|
Thromboseprophylaxe: |
|
|
2 x tgl. Durchbewegen |
20 |
|
Ausstreichen der Beine 2 x tgl. |
6 |
|
Flüssigkeitszufuhr über PEG |
s. AEDL 5 |
|
2 x tgl. Anziehen von Kompressionsstrümpfen |
8 |
|
KBO Haut auf Thrombosezeichen 2 x tgl. |
1 |
|
3. Vitale Funktionen aufrecht erhalten können |
|
63 |
Bettdeckenfixierung mit Clips (9 x) |
3 |
|
Abtrocknen beim Schwitzen 3 x / d |
12 |
|
Bekleidungswechsel 3 x / d |
48 |
|
KBO Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung 3 x tgl. |
s. AEDL 1a |
|
4. Sich pflegen können |
|
110,5 |
5 x beruhigende, schweißreduzierende Ganzwaschung / Woche |
45 |
|
2 x Duschen / Woche (Duschliege) |
6 |
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2 x tgl. Hautpflege (siehe AEDL 2) |
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7 x Abendtoilette incl. Intimpflege |
15 |
|
2 x tgl. Inspektion der Mundhöhle / Mundpflege |
10 |
|
Lippenpflege 2 x tgl. |
1 |
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2 x tgl. Kämmen |
4 |
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1 x tgl. Naßrasur |
10 |
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1 x / Woche Nagelpflege |
1 |
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2 x / Woche Haarpflege (Waschen, Fönen) |
s. Duschen |
|
1 x / Monat Mobilisation in den Rollstuhl zum Haare schneiden |
0,5 |
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Augenpflege |
6 |
|
Intertrigoprophylaxe 3 x tgl. |
12 |
|
5. Essen und trinken können |
|
41 |
Sondenkostgabe über PEG kontinuierlich |
20 |
|
KBO Atmung (Hustenreflex / Aspiration) |
s. AEDL 1a |
|
VW PEG tgl. (Schwitzen) |
6 |
|
Medikamente stellen |
2 |
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Medikamentengabe über PEG |
10 |
|
Flüssigkeitsbilanzierung |
3 |
|
6. Ausscheiden können |
|
35,9 |
1 x tgl. Wechsel des Urinalkondoms |
4 |
|
1 x tgl. Waschen des Penis |
2 |
|
1 x tgl. KBO Hautzustand des Penis |
0,5 |
|
2 x tgl. Entleeren des Urinbeutels |
6 |
|
alle 2 Wochen Urinbeutelwechsel |
0,2 |
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1 x / Woche Rasur der Intimbehaarung |
0,4 |
|
2 x / Woche Klistiergabe im Bett |
1,4 |
|
2 x / Woche Stuhlinkontinenzversorgung (Windelversorgung) |
1,4 |
|
Obstipationsprophylaxe (feuchte Wärme, Bauchmassage) 2 x tgl. |
20 |
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7. Sich kleiden können |
|
6 |
Bekleidungswechsel (siehe AEDL 3) |
|
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2 x tgl. Inkontinenzunterhose vor/nach Mobilisation an-/ ausziehen |
4 |
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Hausschuhe 2 x tgl. An- /Ausziehen |
2 |
|
8. Ruhen und Schlafen können |
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385,5 |
1 x tgl. beruhigende Einreibung zur Nacht |
20 |
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30 Minuten Entspannungsmusik über Walkman |
3 |
|
Lagerung (s. AEDL 2) |
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|
Babyphon einschalten / kontrollieren |
0,5 |
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PEG- und Urinalkontrolle 2 x / Nacht |
2 |
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Bereitschaftsdienst im Nachbarzimmer |
360 |
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9. Sich beschäftigen können |
|
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Logopädie (s. AEDL 5) |
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basale Stimulation (s. AEDL 1) |
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Wahrnehmungstraining (s. AEDL 1) |
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Gleichgewichtstraining (s. AEDL 1) |
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Sitztraining (S. AEDL 2) |
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10. Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können |
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0,7 |
Beratungsgespräche mit der Ehefrau alle 3 Monate |
0,7 |
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11. Für eine sichere fördernde Umgebung sorgen können |
|
6 |
Bettseitenteile hoch oder runter stellen 9 x tgl. |
3 |
|
2 x tgl. Transportgurt im Rollstuhl sichern / lösen |
1 |
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2 x tgl. Schulterstützen / Fußstütze einstellen |
2 |
|
12. Soziale Bereiche des Lebens sichern können |
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|
Vermittlung und Begleitung von/zu Selbsthilfegruppen |
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|
Haushaltshilfe |
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Reinigen des Hauses |
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Waschen und Kleiderpflege |
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13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können |
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s. AEDL 12 |
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|
Sonstige Kosten |
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30 |
Pflege- Behandlungsbezogene Besprechungen |
12,9 |
|
Leitungsaufgaben |
3,6 |
|
Ablauforganisation |
10,5 |
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Fortbildung |
3 |
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SUMME |
|
996,3 Min./d |
16,605 Std./d x 50 € x 30 Tage (durchschnittlichem Monatswert) = 24907,50 € / Monat
Diese Summe weicht natürlich erheblich von den BRi ab, was in diesem Fall unerheblich ist, da Leistungen nach SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung - gewährt werden, deren Höhe keine Grenzen erfahren (s. hierzu: Thomas Klie, Rechtskunde, Das Recht der Pflege alter Menschen, S. 312ff, 7. Auflage, Vincentz Verlag 2001).
4. Literatur- und Quellenverzeichnis




