Wozu Pflegesachverständige?
Im Zuge der Pflegeversicherung haben sich für die Berufsgruppe der Pflegenden neue Tätigkeitsfelder ergeben. Gutachten bei Widerspruchsverfahren wurden, auch wenn es inhaltlich um Einschätzungen rein pflegerischer Hilfebedarfe ging, überwiegend von Ärzten erstellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist maßgeblich daran beteiligt, dass der Pflegeberuf eine Aufwertung erfuhr, und zwar allein durch die neue Bezeichnung der "Pflegefachkraft", die sich von der Pflegehilfskraft (Helfer/in in der Pflege) und der Pflegeperson (Laienpflege durch Angehörige) dadurch unterschied, dass sie eine dreijährige pflegerische Ausbildung in Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege absolvierte. Pflegesachverständige erstellen private pflegerische Gutachten im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder werden vom Sozialgericht formal bestellt, wenn bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Pflegekassen keine Einigung bzgl. der Pflegebedürftigkeit erzielt wird.
Im Rahmen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach den Stufen 1,2 und 3 wurden seit 1995 zunehmend Pflegefachkräfte beim MDK zur Begutachtung in der häuslichen Situation eingesetzt. Die Einstufungspraktiken führten jedoch dazu, dass vermehrt Widersprüche bei den Sozialgerichten eingingen, weil sie die Versicherten nach deren Empfinden falsch einstuften und nicht den tatsächlichen, individuellen Pflegebedarf in ihren Gutachten widerspiegelten. Das Ergebnis war eine niedrigere Pflegestufe mit dem Resultat von Vorenthalten der entsprechenden Versicherungsleistung (Geld- oder Sachleistung).
Wie teuer Pflege sein kann, entnehmen Sie unserem Beitrag: "Was kostet Pflege?"
Hieraus entstand ein plötzlicher Bedarf an qualifizierten Pflegesachverständigen, die für das Sozialgericht gutachtlich tätig zu wurden.
Was leisten Pflegesachverständige?
Sie bieten Hilfe beim Antrag auf eine Pflegestufe und Hilfen beim Erstellen des Pflegetagebuches, welches in der Begutachtung durch den MDK gefordert wird.
Hieraus erfolgt eine Berechnung der Pflegeminutenwerte, bei der Pflegestufe I müssen mehr als 45 Minuten, bei der Pflegestufe II 120 Minuten und bei der Pflegestufe III 240 Minuten erbracht werden, die sich ausschließlich auf die Pflegezeit beziehen, Hauswirtschaftsleistungen sind gesondert zu bewerten.
Sehr oft werden die Erschwernisfaktoren und Mobilisationszeiten u.a.m. vernachlässigt. Dies führt zur dazu, dass Versicherte nicht in die für sie korrekte Pflegestufe eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt gemäß den Begutachtungsrichtlinien (BRi), die gegen Rückporto von 1,45 Euro beim MDS
(Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen)
in
45141 Essen
Lützowstraße 53
zu beziehen sind .
(www.mds-ev.org), Sie können diese auch hier downloaden.....BRi mit Stand August 2009.
Bei Menschen mit dementiellen Veränderungen (bitte beachten Sie meinen Beitrag auf dieser Site) bei erhaltener Mobilität macht sich das Missverhältnis in einer Begutachtungssituation besonders deutlich:
Der Umstand, dass der Versicherte motorisch durchaus in der Lage ist, Verrichtungen des täglichen Lebens durchzuführen, weil er keinerlei Einschränkungen in der Beweglichkeit der Gelenke und Gliedmaßen aufweist, bedeutet im Alltag nicht, dass er Sinn und Zweck einer Handlung erkennt. So kann der Umgang mit Waschlappen und Seife dazu führen, dass er die Seife als Nahrungsmittel verkennt und selbstgefährdend isst oder mit dem Waschlappen nicht seinen Körper, sondern das Waschbecken reinigt. Hier finden Sie die Demenz-Broschüre des MDS!
Beratung
Ferner bieten Pflegesachverständige Beratungsleistungen, falls aus pflegerischer Sicht eine Höherstufung notwendig werden sollte. Das ist regelmäßig der Fall, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, etwa durch Fortschreiten einer chronischen Erkrankung oder nach früher Entlassung aus dem Krankenhaus.
Hier werden auch die Pflegehilfsmittel vorgestellt, die eine Behinderung ausgleichen können und die Selbständigkeit im Alltag des Pflegebedürftigen erhalten oder wieder herstellen sollen.
Beratung muss nicht teuer sein!
Bei Interesse und Fragen zur Pflegebedürftigkeit melden Sie sich bei den Sachverständigen Ihrer Region und vereinbaren Sie einen Termin zum Hausbesuch.
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