Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und eine falsche Einstufung des Pflegegrades (Grad der Selbständigkeit) kommt wegen digitaler (Telefoninterviews) Begutachtung des MD häufiger vor. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen einige Probleme in der Pflege angegangen werden. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim wurden zum 1. Januar 2024 erhöht. Alle Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 angehoben. Pflegende Angehörige können ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen haben.
Ich prüfe, ob für Sie der richtige Pflegegrad festgelegt wurde, helfe Ihnen beim Beantragen des Pflegegrades oder beim Widerspruch gegen eine von Ihnen angenommene falsche Einstufung. Anhand Ihrer Arztberichte, Ihren körperlichen und psychischen Einschränkungen, prüfe ich, ob das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (MD) korrekt ist. Das kann online mit Zoom Meeting geschehen, auf Wunsch auch mit Besuch in Ihrer Häuslichkeit.
Die Klagen bei Sozialgerichten sind langwierig und es dauert mitunter 2 Jahre, bis ein Gerichtsgutachter bestellt wird. Ein korrekt formulierter Widerspruch kürzt das Verfahren deutlich ab, sofern er berechtigt ist. Die Einstufung erfolgt nach den Begutachtungsrichtlinien (BRi) des MDS (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung), zuletzt überarbeitet am 21.12.2023.
Meine telefonische Beratung zur Kontaktanbahnung mit ersten Informationen sind für Sie kostenlos. Bei Auftrag beläuft sich mein Stundensatz auf 75 Euro. Hinzu kommen Reisekosten (0,30€/km) sowie die Kosten der Fahrtzeit (Reisezeit Hin-und Rückfahrt x Stundensatz). Von Umsatzsteuer bin ich gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit.
Sie erreichen mich hier! per Email oder Sie rufen an: 06055 / 8830104 Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!